Ob Gitterbox, Altbatterie-Container oder Werkzeugschrank – Hubwagen werden in der Werkstatt zum Bewegen schwerer Lasten benötigt.
Werkstattmitarbeiter, die einen solchen benutzen sollen, müssen vorher einmalig am Gerät eingewiesen werden (BGV D27 § 7(2) ). Im Rahmen weiterer Sicherheitsunterweisungen müssen sie dann ggf. noch auf besondere Gefahrenschwerpunkte ihrer Arbeit (z.B. mit dem Hubwagen) hingewiesen werden.
Unsere Mitarbeiteranweisung wurde in Zusammenarbeit mit erfahrenen Ausbildern erstellt und orientiert sich in Form und Inhalt stark an der betrieblichen Unterweisungspraxis.
Thematische Schwerpunkte:
- rechtliche Grundlagen
- die unterschiedlichen Bau- und Ausstattungsformen
- der korrekte Betrieb (inkl. Sicherheitsüberprüfung)
- besondere Betriebsrisiken
- das behinderungsfreie Abstellen
- die Überprüfung der Lastaufnahmemittel
- wichtige Gebots-, Hinweis- und Verbotsschilder (inkl. Rettungszeichen)
Warum Mitarbeiteranweisungen?
Unsere Mitarbeiteranweisungen im DIN A4-Format, die auf 12 Seiten das Wichtigste zu einem Thema zusammenfassen, eignen sich als Vorlage und als Grundlage der Einweisung, aber auch als Unterlage für die jährlich vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen nach BGV A1 §4.
Besonders übersichtlich: Auf dem Deckblatt sind die 10 wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst.
Mit der angehängten Karte kann sowohl die vorgeschriebene Beauftragung erfolgen und die Einweisung bestätigt werden, als auch die obligatorische Verpflichtung zum Handeln gemäß Vorgabe nachgehalten werden.
Erfahren Sie noch mehr zu diesen praktischen Helfern für die Unterweisung der Mitarbeiter:
http://www.springer-automotive-shop.de/formular/Mitarbeiteranweisungen.html